AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Timo Enß Mariabergerstr. 26 1/2 87439 Kempten 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises. 5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. 6. a) Der Check out muss bis 11:00 erfolgen, der Check in ab 14:00 7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. 8. Aufenthalt Das Zimmer darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Zimmer von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung de Zimmers an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Wohnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB ́s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. 9. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten (1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. (2) Für die Dauer der Überlassung des Zimmers ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Zimmers, Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. (3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung darf der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen für Sonderreinigung und Ozonbehandlung sowie etwaige Probleme dadurch mit anderen Gästen(Allergie, Geruch, Lärm etc.). (4) Im gesamten Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen darf der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen für Ausfall, Reinigung und Ozonbehandlung. (5) Städtische PKW-Stellplätze befinden sich rund um das Gebäude. (6) Eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Hauseigenen Stellplätzen gibt es. Bitte Fragen Sie Ihren Gastgeber (7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Zimmer, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 10. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.